Die neue E-Auto-Förderung 2026 im Überblick
Nach dem Aus des alten Umweltbonus Ende 2023 hat die Bundesregierung eine neue Kaufprämie für Elektrofahrzeuge beschlossen. Die E-Auto-Förderung 2026 gilt rückwirkend ab dem 1. Januar 2026 und richtet sich gezielt an Privatpersonen mit niedrigem bis mittlerem Einkommen. Anders als beim Vorgänger spielt nicht der Listenpreis des Fahrzeugs die entscheidende Rolle, sondern das Haushaltseinkommen und die Familiensituation.
Die wichtigsten Eckpunkte:
- Reine E-Autos (BEV): bis zu 6.000 Euro Förderung
- Plug-in-Hybride (PHEV): bis zu 3.000 Euro Förderung
- Einkommensabhängig: gestaffelt nach zu versteuerndem Einkommen (zvE)
- Kinderbonus: zusätzliche Förderung für Familien mit Kindern unter 18
Wer hat Anspruch auf die Förderung?
Die Förderung richtet sich an Privatpersonen, die ein neues Elektrofahrzeug kaufen oder leasen. Gewerbliche Käufer sind ausgeschlossen. Die zentrale Voraussetzung ist das zu versteuernde Einkommen (zvE) des Haushalts:
- Ohne Kinder: maximal 80.000 Euro zvE
- Mit 1 Kind unter 18: maximal 85.000 Euro zvE
- Mit 2 oder mehr Kindern unter 18: maximal 90.000 Euro zvE
Liegt dein Haushaltseinkommen über der jeweiligen Grenze, besteht kein Anspruch auf die Förderung. Das zu versteuernde Einkommen findest du auf deinem letzten Steuerbescheid.
Tipp: Das zu versteuernde Einkommen ist deutlich niedriger als das Bruttojahresgehalt. Bei einem Brutto von 60.000 Euro liegt das zvE je nach Situation bei etwa 40.000 bis 50.000 Euro.
So setzt sich die Förderung zusammen
Die Gesamtförderung besteht aus drei Bausteinen:
1. Basisförderung
| Fahrzeugtyp | Basisförderung |
|---|
| Reines E-Auto (BEV) | 3.000 € |
| Plug-in-Hybrid / Range-Extender (PHEV) | 1.500 € |
2. Einkommensbonus
Je niedriger das Einkommen, desto höher der Bonus:
| Zu versteuerndes Einkommen | BEV | PHEV |
|---|
| Bis 45.000 € | + 2.000 € | + 1.000 € |
| 45.001 – 60.000 € | + 1.000 € | + 500 € |
| 60.001 – 80.000 € | + 0 € | + 0 € |
3. Kinderbonus
Für Kinder unter 18 Jahren im Haushalt gibt es einen zusätzlichen Bonus – maximal für 2 Kinder:
| Pro Kind (BEV) | Pro Kind (PHEV) |
|---|
| Kinderbonus | 500 € | 250 € |
Die Fördertabelle auf einen Blick (BEV)
| Einkommen | 0 Kinder | 1 Kind | 2+ Kinder |
|---|
| Bis 45.000 € | 5.000 € | 5.500 € | 6.000 € |
| 45.001 – 60.000 € | 4.000 € | 4.500 € | 5.000 € |
| 60.001 – 80.000 € | 3.000 € | 3.500 € | 4.000 € |
| 80.001 – 85.000 € | — | 3.500 € | 4.000 € |
| 85.001 – 90.000 € | — | — | 4.000 € |
Für Plug-in-Hybride gelten jeweils die Hälfte der Beträge.
Drei Beispielrechnungen
Beispiel 1: Junge Familie kauft ein E-Auto
- Fahrzeug: VW ID.3 für 35.000 €
- Haushaltseinkommen: 50.000 € zvE
- 1 Kind (4 Jahre)
| Baustein | Betrag |
|---|
| Basisförderung (BEV) | 3.000 € |
| Einkommensbonus (≤ 60.000 €) | 1.000 € |
| Kinderbonus (1 Kind) | 500 € |
| Gesamtförderung | 4.500 € |
| Effektivpreis | 30.500 € |
Beispiel 2: Gutverdiener ohne Kinder
- Fahrzeug: Hyundai Ioniq 5 PHEV für 40.000 €
- Haushaltseinkommen: 85.000 € zvE
- Keine Kinder
Einkommensgrenze ohne Kinder: 80.000 €. Das zvE von 85.000 € liegt darüber – kein Anspruch auf Förderung.
Beispiel 3: Familie mit zwei Kindern und niedrigem Einkommen
- Fahrzeug: Renault Megane E-Tech für 45.000 €
- Haushaltseinkommen: 40.000 € zvE
- 2 Kinder (6 und 9 Jahre)
| Baustein | Betrag |
|---|
| Basisförderung (BEV) | 3.000 € |
| Einkommensbonus (≤ 45.000 €) | 2.000 € |
| Kinderbonus (2 Kinder) | 1.000 € |
| Gesamtförderung | 6.000 € |
| Effektivpreis | 39.000 € |
Was gilt beim Leasing?
Auch beim Leasing eines Elektrofahrzeugs kann die Förderung beantragt werden. Wichtig ist, dass der Leasingvertrag auf eine Privatperson läuft und eine Mindestlaufzeit erfüllt. Die Förderung wird in der Regel als Einmalzahlung ausgezahlt, nicht über die monatlichen Raten verrechnet.
Du planst ein E-Auto-Leasing? Mit unserem Leasing-Rechner kannst du die monatliche Rate und die Gesamtkosten berechnen.
BEV oder PHEV – was lohnt sich mehr?
Rein finanziell betrachtet lohnt sich die Förderung für reine Elektroautos (BEV) deutlich stärker. Die Basisförderung ist doppelt so hoch, ebenso der Einkommensbonus und der Kinderbonus. Wer sich zwischen BEV und PHEV entscheidet, sollte neben der Förderung aber auch laufende Kosten berücksichtigen:
- BEV: niedrigere Energiekosten (Strom vs. Benzin), weniger Wartung, keine Kfz-Steuer bis 2030
- PHEV: Flexibilität durch Verbrenner-Reserve, aber höhere laufende Kosten und geringere Förderung
Wie und wo beantragt man die Förderung?
Der Antrag wird voraussichtlich beim BAFA (Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle) gestellt – wie beim früheren Umweltbonus. Die Online-Plattform wird nach Inkrafttreten der Förderrichtlinie freigeschaltet. Da die Förderung rückwirkend gilt, können auch Fahrzeuge gefördert werden, die bereits seit Januar 2026 zugelassen sind.
Benötigte Unterlagen (voraussichtlich):
- Kaufvertrag oder Leasingvertrag
- Zulassungsbescheinigung Teil II
- Letzter Einkommensteuerbescheid
- Geburtsurkunden der Kinder (für Kinderbonus)
- Bankverbindung für die Auszahlung
Kombination mit anderen Vorteilen
Die E-Auto-Förderung lässt sich mit weiteren finanziellen Vorteilen kombinieren:
- Kfz-Steuerbefreiung: Reine E-Autos sind bis 2030 von der Kfz-Steuer befreit
- THG-Quote: Halter von E-Autos können ihre Treibhausgasminderungsquote verkaufen (ca. 50–100 € pro Jahr)
- Dienstwagenbesteuerung: E-Autos werden mit nur 0,25% des Listenpreises versteuert (statt 1%)
Fazit: Für wen lohnt sich die neue E-Auto-Förderung?
Die neue Kaufprämie ist klar auf Normalverdiener und Familien zugeschnitten. Wer unter 45.000 Euro zvE liegt und Kinder hat, erhält die maximale Förderung von 6.000 Euro für ein BEV. Auch Haushalte mit mittlerem Einkommen profitieren noch deutlich mit 3.000 bis 5.000 Euro.
Für Gutverdiener über 80.000 Euro (ohne Kinder) gibt es dagegen keinen Anspruch. Hier bleibt nur der indirekte Vorteil durch Kfz-Steuerbefreiung und günstigere Energiekosten.
Die wichtigsten Punkte:
- Förderung gilt rückwirkend ab 1. Januar 2026
- Maximale Prämie: 6.000 € (BEV) bzw. 3.000 € (PHEV)
- Einkommensgrenzen: 80.000 € (ohne Kinder) bis 90.000 € (mit 2+ Kindern)
- Drei Bausteine: Basisförderung + Einkommensbonus + Kinderbonus
- Antragstellung beim BAFA nach Freischaltung der Plattform
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